Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters der Deutschen Biathlon Meisterschaften 2010 in der EWF-Biathlon-Arena
Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.
Die Eintrittskarte ist vor dem erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes übertragbar. Mit der Übertragung der Eintrittskarte gehen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den Eintrittskarteninhaber über.
Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes wird die Eintrittskarte ungültig.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungstermin zu verlegen. In diesem Fall hat der Erwerber keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
Im Falle der Absage der Veranstaltung bis zum Vortag des Veranstaltungstermins wird der Eintrittspreis gegen Rückgabe der Originaleintrittskarte beim Ski Club Willingen e.V., Zur Mühlenkopfschanze 1, 34508 Willingen, bei Angabe der Bankverbindung zum Nennwert abzüglich Kartenvorverkaufsgebühr erstattet.
Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung am Veranstaltungstage infolge höherer Gewalt, insbesondere widriger Witterungsverhältnisse, besteht kein Anspruch auf volle oder anteilige Rückerstattung des Eintrittspreises.
Der Veranstalter ist berechtigt, die vom Deutschen Skiverband e.V. vergebenen Deutschen Biathlon Meisterschaften innerhalb der Wettkampftage zu tauschen. Hieraus entstehen dem Erwerber der Eintrittskarte weder ein Recht auf Erstattung des Eintrittspreises noch ein Recht auf einen Besuch der Veranstaltung am neuen Wettkampftag.
Der Erwerb der Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell unzulässig.
Der Veranstalter behält sich Programmänderungen, einschließlich der Vorverlegung des Veranstaltungsbeginnes, vor. Hieraus erwächst dem Erwerber kein Rücktrittsrecht.
Für ungehinderte Sichtbedingungen übernimmt der Veranstalter keine Garantie. Eine Minderung des Eintrittspreises wegen witterungsbedingter oder aus der Topographie des Veranstaltungsortes folgender Sichtbehinderung ist ausgeschlossen.
Das Mitbringen von Getränken, Glasbehältern, Dosen, PET-Flaschen, Styroporplatten, sperrigen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Erwerber in diesem Fall den Eintritt zur Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern, falls der Erwerber diese Gegenstände nicht abgibt. Eine Rückgabe der Gegenstände erfolgt nicht. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
Alkoholisierte Personen werden am Stadioneingang durch den Sicherheitsdienst entschädigungslos abgewiesen.
Die Haftung des Veranstalters für Sach- und Körperschäden, die sich der Erwerber anlässlich der Veranstaltung zuzieht, ist, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Bildaufnahmen von den Besuchern zu machen und diese zu veröffentlichen. Der Erwerber hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung.
Der Erwerber parkt gegebenenfalls sein Kraftfahrzeug auf eigene Gefahr. Den Hinweisen der Ordnungskräfte muss Folge geleistet werden.
Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.
Im Gesamtpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 7% enthalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters des FIS Weltcups Willingen vom 28.01. bis 30.01.2011
Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.
Die Eintrittskarte ist vor dem erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes übertragbar. Mit der Übertragung der Eintrittskarte gehen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den Eintrittskarteninhaber über.
Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes wird die Eintrittskarte ungültig.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungstermin zu verlegen. In diesem Fall hat der Erwerber keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
Im Falle der Absage der Veranstaltung bis zum Vortag des Veranstaltungstermins wird der Eintrittspreis gegen Rückgabe der Originaleintrittskarte beim Ski Club Willingen e.V., Zur Mühlenkopfschanze 1, 34508 Willingen, bei Angabe der Bankverbindung zum Nennwert abzüglich Kartenvorverkaufsgebühr erstattet.
Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung am Veranstaltungstage infolge höherer Gewalt, insbesondere widriger Witterungsverhältnisse, besteht kein Anspruch auf volle oder anteilige Rückerstattung des Eintrittspreises.
Der Veranstalter ist berechtigt, die von der FIS vergebenen Skispringen innerhalb der Wettkampftage zu tauschen. Hieraus entstehen dem Erwerber der Eintrittskarte weder ein Recht auf Erstattung des Eintrittspreises noch ein Recht auf einen Besuch der Veranstaltung am neuen Wettkampftag.
Der Erwerb der Einrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell unzulässig.
Der Veranstalter behält sich Programmänderungen, einschließlich der Vorverlegungdes Veranstaltungsbeginnes, vor. Hieraus erwächst dem Erwerber kein Rücktrittsrecht.
Für ungehinderte Sichtbedingungen übernimmt der Veranstalter keine Garantie. Eine Minderung des Eintrittspreises wegen witterungsbedingter oder aus der Topographie des Veranstaltungsortes folgender Sichtbehinderung ist ausgeschlossen.
Das Mitbringen von Getränken, Glasbehältern, Dosen, PET-Flaschen, Styroporplatten, sperrigen Gegenständen (Schlitten, Kinderwagen, etc.), pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Erwerber in diesem Fall den Eintritt zur Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern, falls der Erwerber diese Gegenstände nicht abgibt. Eine Rückgabe der Gegenstände erfolgt nicht. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
Alkoholisierte Personen werden am Stadioneingang durch den Sicherheitsdienst entschädigungslos abgewiesen.
Die Haftung des Veranstalters für Sach- und Körperschäden, die sich der Erwerber anlässlich der Veranstaltung zuzieht, ist, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Bildaufnahmen von den Besuchern zu machen und diese zu veröffentlichen. Der Erwerber hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung.
Der Erwerber parkt gegebenenfalls sein Kraftfahrzeug auf eigene Gefahr. Den Hinweisen der Ordnungskräfte muss Folge geleistet werden.
Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.
Im Gesamtpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% enthalten.